PFLEGEHILFSMITTEL WERDEN ERSTATTET

  • für ambulant gepflegte Pflegebedürftige
  • Kostenübernahme durch die Pflegekasse
  • monatlich nach Hause liefern lassen
  • wir kümmern uns gerne um die komplette Beantragung

Wir beraten Sie gerne dazu!

Icon 40 Euro
Illustration Pflegehilfsmittel

Was sind Pflegehilfsmittel?

Pflegehilfsmittel sind unverzichtbare Helfer im Alltag von pflegebedürftigen Menschen und ihren Angehörigen. Sie erleichtern die Pflege, verbessern die Lebenqualität und sorgen für mehr Sicherheit und Hygiene.

Sie haben Anspruch auf Pflegehilfsmittel, wenn Sie:

  • mindestens Pflegegrad 1 haben,
  • zu Hause, in einer Wohngemeinschaft oder einer betreuten Anlage wohnen und
  • von Angehörigen, Freunden oder einem ambulanten Pflegedienst betreut werden

Für stationäre Pflegeheimbewohner gelten abweichende Regelungen.
Hier ist normalerweise das Heim für die Versorgung zuständig.

Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel:

  • Saugende Bettschutzeinlagen zum einmaligen Gebrauch
  • Schutzbekleidung/Schutzschürzen
  • Einmalhandschuhe
  • Desinfektionsmittel für Hände
  • Desinfektionsmittel für Flächen, Mundschutz, Fingerlinge

Die Erstattung erfolgt mit einer Pauschale von bis zu 40 Euro monatlich.
Eventuelle Mehrkosten sind selbst zu tragen.
Die Entscheidung über die Gewährung von Pflegehilfsmitteln trifft die Pflegekasse.

Wir beraten Sie individuell und kompetent.